EHC – Regelbuch - 2004
(Ersetzt inhaltlich alle früheren Ausführungen; Stand März 2004)
1. Organisation des EHC
1.1 Der EHC (European Handbike Circuit) ist ein gemeinnütziger, internationaler Verein mit folgenden Zielen:
1.2 Der EHC wird gesteuert durch den Vorstand, welcher sich derzeit aus Landesvertretern und deren Stellvertretern von 8 Ländern zusammensetzt:
|
Austria |
Christian
Peter / Hans Mayrhofer |
|
Belgium |
Didier
Simons / Wim Decleir |
|
Czech Republic |
Radovan
Sabata / Alexandra Mala-Videmannova |
|
France |
Patrick Moyses / Claudine Moyses |
|
Germany |
Wolfgang Petersen / Melanie Petersen |
|
Italy |
designiert: Roberto Rancilio / derzeit vakant |
|
Switzerland |
Andreas Gautschi / Albert Marti |
|
The
Netherlands |
Kees
van Breukelen / Alfred Reintjes |
1.3 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder aktuell 10 Euro. Nur Mitglieder sind berechtigt an EHC-Rennen teilzunehmen. Alle aktiven Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
1.4
Die jährliche Nenngebühr für eine
Mannschaft beträgt 100 Euro.
1.5 Auch Sportler aus nichteuropäischen Ländern können Mitglieder im EHC werden
1.6 Passive Mitglieder zu einem Betrag von 10 Euro sowie Förderer mit individuellen
Beträgen und Sponsoren sind zur Unterstützung der Arbeiten des EHC sehr gerne
willkommen.
2.
Klassifizierung
2.1 Jedes neue aktive Mitglied ist selbst für die Klassifizierung verantwortlich und muss sich diesbezüglich mit dem Landesvertreter der jeweiligen EHC-Veranstaltung in Verbindung setzen. Unproblematische Klassifizierungen werden durch die Landesvertreter vorgenommen. Die Erstklassifizierung ist für jedes Mitglied kostenlos, jede weitere gegen einen Unkostenbeitrag von 25 Euro.
2.2 Stellt sich das neue Mitglied keiner Erstklassifizierung erfolgt automatisch die Einstufung in Div. C.
2.3 Ein Fahrer kann freiwillig jederzeit in einer höheren Klasse starten (siehe Punkteverlust lt. Punkt 3.7)
2.4 Jeder Athlet hat das Recht zum Protest gegen eine Klassifizierung. In diesem Fall entscheidet der Vorstand nach Sachlage und Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, ob der Protest angenommen wird oder ob eine Nachuntersuchung erfolgt. Kommt die Nachuntersuchung zum gleichen Ergebnis ist der Fall endgültig geklärt. Bei einer konträren Entscheidung zum 1. Test behält sich der EHC-Vorstand eine dritte, endgültige Untersuchung durch einen IPC-Klassifizierer vor.
2.5 Der EHC folgt den aktuellen IPC-Klassifizierungs-Richtlinien. Hiervon abweichend ist nur die Zulassung nichtbehindeter AthletInnen in der Division C.
Division A: Tetraplegiker
Division B: Paraplegiker
bis Th 9/10
Division C: Paraplegiker ab Th 11 bis L4, Amputierte, alle
anderen
2.6 Im EHC-Wettkampf gibt es für Frauen derzeit nur eine, behinderungsunabhängige Wettkampfklasse (Division Frauen) bis eine höhere Teilnehmerzahl eine Trennung der Klassen zahlenbezogen ermöglicht
2.7
Jede Division ist durch die Helmfarbe bzw. Überzugfarbe zu erkennen:
Div. C – Rot, Div. B – Weiß, Div.
A – Blau, Div. Damen – Grün
2.8 Nichtbehinderte
AthletInnen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie behinderte.
3. Wertung
3.1 Tageswertung: Für die Plätze 1 bis 50 der Tageswertung erhalten die AthletInnen Punkte lt. nachstehendem Schlüssel. Ab Platz 51 und dahinter gibt es keine Punkte.
|
place |
points |
place |
points |
place |
points |
place |
points |
place |
points |
|
1 |
200 |
11 |
135 |
21 |
97 |
31 |
66 |
41 |
46 |
|
2 |
185 |
12 |
131 |
22 |
94 |
32 |
64 |
42 |
44 |
|
3 |
170 |
13 |
128 |
23 |
91 |
33 |
62 |
43 |
42 |
|
4 |
165 |
14 |
125 |
24 |
88 |
34 |
60 |
44 |
40 |
|
5 |
160 |
15 |
122 |
25 |
85 |
35 |
58 |
45 |
38 |
|
6 |
157 |
16 |
119 |
26 |
82 |
36 |
56 |
46 |
36 |
|
7 |
154 |
17 |
116 |
27 |
79 |
37 |
54 |
47 |
34 |
|
8 |
152 |
18 |
113 |
28 |
75 |
38 |
52 |
48 |
32 |
|
9 |
150 |
19 |
110 |
29 |
72 |
39 |
50 |
49 |
30 |
|
10 |
140 |
20 |
100 |
30 |
69 |
40 |
48 |
50 |
28 |
3.2 Gesamtwertung: Die jährliche Rennserie besteht aus bis zu acht Rennen von denen aktuell maximal die besten 5 Ergebnisse gewertet werden. Der Handbiker / die Handbikerin mit den meisten Punkten erhält den Titel „Bester Handbiker / Beste Handbikerin Europas des betreffenden Jahres“
3.3 Der oder die Führende in der EHC-Gesamtwertung trägt das Gelbe Trikot des EHC.
3.4 Der oder die Trägerin des Gelben Trikots darf darauf persönliche Sponsoren anbringen.
3.5 Das Gelbe Trikot muss an eine(n) Konkurrentin(en)
abgegeben werden, wenn sie (er) punktemäßig in der Gesamtwertung überholt
wird.
3.6
Regel 3. 5 gilt analog auch für die individuelle
Platzierung.
3.7
Ein Athlet, der während der Saison die Division
wechselt, aus welchen Gründen auch immer, kann seine bisher erworbenen Punkte
nicht mitnehmen. Dies gilt auch für Athleten, die bis zur endgültigen Klärung
der Divisionszugehörigkeit unter Beobachtung stehen.
4. Mannschaftswertung
4.1 Ein Team besteht aus maximal 10 AthletInnen und muss mit mindestens 4 AthletInnen starten um in die Punktewertung zu kommen. Das Nenngeld pro Team und Jahr beträgt 100 Euro.
4.2 Das Team kann aus AthletInnen aller Divisionen zusammengestellt werden.
4.3 Auswechseln von Fahrern/Fahrerinnen ist während der Rennserie nicht gestattet. Es ist nur die zusätzliche Aufnahme bisher nicht gebundener FahrerInnen erlaubt, bis das volle Kontingent von 10 Mitgliedern erreicht ist. Ein Wechsel zwischen Mannschaften ist während der Rennserie nicht gestattet.
4.4 Die Punkte der vier bestplatzierten AthletInnen eines Teams werden addiert. (Punktemaximum 800 Punkte)
4.5 Auch wenn nur 1 oder 2 AthletInnen einer Mannschaft das Rennen beenden, zählen ihre Punkte für die Mannschaftswertung.
4.6 Analog zu Punkt 3.2 werden max. 5 Rennen gewertet.
4.7 Ein
Team muss durch einheitliche Renntrikots erkennbar sein
5. Technisches
Reglement
5.1 Das technische Reglement entspricht mit Ausnahme der Punkte 5.2, 5.3 und 5.4 inhaltlich jenen von IPC / UCI (15.006, 18.001 – 18.009). Zugelassen werden nur per Hand angetriebene Rennmaschinen mit drei Rädern.
5.2 Ausnahme - keine verbindliche 45° Regel (Lehnenneigung): Jedem Athleten soll die Möglichkeit gegeben werden, sein Gerät optimal an seinen Körper anzupassen. Die Eigenverantwortlichkeit des Athleten liegt hierbei darin, sicheres Fahren (Beherrschung seines Gerätes) und ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Der Athlet trägt die volle Verantwortung für Schäden an sich selbst und gegenüber Dritten.
5.3 Ausnahme - Abstandhalter (Skizze) : An Handbikes mit 2 Hinterrädern muss mit Ausnahme des Einzelzeitfahrens ein Abstandhalter montiert sein
5.3.1 Definition und Montagehinweise für Abstandhalter:
5.3.2 Der Abstandhalter
ist ein rundes Rohrprofil (Durchmesser mindestens 18 mm) aus einem ausreichend
festen Material. Die Rohrenden sind mit Schutzkappen abzuschließen.
5.3.3 Der Abstand zwischen Fahrbahn und Abstandhalter, gemessen Mitte
Rohr,
muss 280 mm sein (+/- 10mm)
5.3.4 Die Breite des Abstandhalters muss so beschaffen sein, dass dieser
komplett
die Reifen abdeckt, aber nicht über das Rad hinausragt.
5.3.5
Der Abstandhalter muss in einem Abstand von 10 mm (+/- 2mm) hinter dem Reifen
montiert werden.
5.3.6 Es ist bei der Beschaffenheit und Montage des Abstandhalters
darauf zu achten, dass dieser Aufprallsituationen im Renngeschehen ohne Verlust
der Funktion standhält.
5.4 Ausnahme – Speichenschutz: Es ist zulässig, die Speichen der Hinterräder beidseitig zu verkleiden.
6. Sicherheit
6.1
Jeder Athlet ist verpflichtet einen den UCI-Normen
entsprechenden Radhelm im Straßenrennen zu benützen.
6.2
Aerodynamische Zeitfahrhelme dürfen nur beim
Einzelzeitfahren verwendet werde
6.3
Handbikes
mit Anbauten, die gefährlich für den Athleten selbst oder den Mitstreiter
sind, kann die Zulassung zum Rennen entzogen werden.
6.4
Wird ein Sportgerät während des Rennens so
beschädigt, dass es dem technischen Reglement nicht mehr standhält, ist
a. der Athlet verpflichtet zu stoppen und sein Gerät wieder herzurichten oder
aufzugeben
b. der Veranstalter ist berechtigt den Athleten für eine Reparatur zu stoppen
oder aus dem Rennen zu nehmen.
7. Startvorgang
7.1. Die Startposition richtet sich nach der aktuellen EHC-Rangliste.
7.2. Der Start der einzelnen Divisionen
C – B – A/F erfolgt in Blöcken und in einem Abstand von mindestens 2 Minuten.
Ein Veranstalter kann auch für jede Division ein eigenes Rennen organisieren.
8. Verhaltensregeln, Abläufe und Strafen
8.1 Jedes EHC-Mitglied verpflichtet sich, die Regeln des EHC einzuhalten und erkennt Urteile und Schiedssprüche des EHC an.
8.2 Aussagen von Kommisären in Berichten und Notizen werden als bewiesen erachtet, außer es stellt sich das Gegenteil heraus.
8.3 Jeder der sich auf unkorrekte oder unehrliche Weise gegenüber anderen
verhält oder seinen Verpflichtungen bezüglich Handbike-Regulativ nicht nachkommt,
wird bestraft werden durch
a. das Kampfgericht oder den Disziplinarausschuss in 1. Instanz
b. den EHC-Vorstand in letzter Instanz
8.4 Das Kampfgericht oder die Disziplinarkommission setzt sich aus mindestens 3 EHC-Landesvertretern zusammen
8.5 Innerhalb einer halben Stunde nach Beendigung des Rennens kann unter
Bezahlung einer Protestgebühr von 50 Euro ein schriftlicher Protest beim Schiedsgericht
eingebracht werden. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Protestgebühr
rückerstattet.
8.6 Der angegriffenen Partei wird die Möglichkeit gegeben bis 1/2 Stunde nach
Einreichen des Protests ihren Standpunkt zu verteidigen. Tut sie das nicht,
kann auch in ihrer Abwesenheit abgeurteilt werden. Teamleiter und/oder Athlet
sind verantwortlich dafür Sorge zu tragen, sich über Proteste bei der Proteststelle
zu informieren und anwesend zu sein. Der EHC bemüht sich darüber hinaus und
in für ihn zumutbarem Rahmen, nach den Protestnehmern, vor einer Beurteilung
zu fahnden.
8.7. Der Beschuldigte kann gegen das Urteil nach 8.3.a gegen Zahlung von Euro 50 Einspruch erheben. Erhält der Athlet Recht, wird der Betrag rückerstattet.
8.8 Die Bandbreite der Strafmaßnahmen reicht von Verwarnung, Punktestrafe, Zeitstrafe, Disqualifikation bis zur Sperre.
8.9 Fahr- u. Verhaltensregeln sowie Strafenkatalog für Vorkommnisse (einige davon in Anlehnung an UCI-Regeln)
|
Verstöße |
Sanktionen |
|
|
a |
mit nichtregelkonformem Rad am Start |
Startverbot |
|
b |
mit nichtregelkonformem Rad im Rennen |
Anhaltung lt. Regel 6.4b |
|
c |
Fahrer ohne vorgeschriebenen Helm (Farbe) am Start |
Startverbot |
|
d |
Fahrer nimmt vorgeschriebenen Helm während dem Rennen ab |
Verwarnung bis Disqualifikation |
|
e |
Nichteinhalten der Startaufstellung |
|
|
f |
aktive Unterstützung eines Fahrers einer anderen Division |
Disqualifikation der beteiligten Athleten |
|
g |
absichtliche Behinderung eines Fahrers einer anderen Division |
Disqualifikation des behindernden Athleten |
|
h |
irregulärer Zielsprint in der Gruppe (Verlassen der gewählten Spur bei einem Sprint unter Gefährdung eines anderen Fahrers) |
Rückversetzung auf den letzten Platz der Sprintgruppe oder Abzug von 20 Punkten oder Rückversetzung auf den letzten Platz der Tageswertung in der entsprechenden Division |
|
i |
Abdrängen eines Kontrahenten oder anderweitige Gefährdung |
Abzug von 20 Punkten oder Rückversetzung auf den letzten Platz der Tageswertung in der entsprechenden Division |
|
j |
irreguläres Stoßen unter Erzielung eines Vorteils |
siehe Punkt h |
|
k |
Absichtliches Abkürzen der Rennstrecke |
Disqualifikation |
|
l |
Betrug oder versuchter Betrug durch Fahrer |
Disqualifikation bis Sperre für 1 Saison |
|
m |
Beschimpfungen, Drohungen und unkorrektes Verhalten gegenüber Athleten und Funktionären |
Punktestrafe bis Sperre |
|
n |
Nichtteilnahme an Siegerehrungen |
Preisverlust zu Gunsten des EHC |
|
o |
Unentschuldigtes Fernbleiben der zu Ehrenden bei Übergabe des Gelben Trikots[2] |
Abzug von 20 Punkten |
|
p |
Nichteinhalten des 10m / 1m Abstandes beim Einzelzeitfahren über kürzere Distanz |
Zeitstrafe: 30 Sekunden je Verstoß |
|
q |
Nichteinhalten des 10m / 1m Abstandes beim Einzelzeitfahren über längere Distanz |
Zeitstrafe: 5 Minuten |
9. Preisgeld
9.1 Am
Ende jeder Saison erhalten die 10 bestplatzierten Athleten jeder Division
anlässlich der Schlussveranstaltung ein Preisgeld. Gemäß Regel 8.9.n verfällt
bei Nichtteilnahme an der Siegerehrung das Preisgeld zu Gunsten des EHC.
10. Fördernde
Mitgliedschaft, Sponsoren
10.1 Jede physische oder juristische Person oder Personengruppe kann Fördermitglied des EHC werden. Der jährliche Fördermitgliedsbeitrag beträgt mindestens 50 Euro.
10. 2
Für Sponsoren ist ein Rahmenkatalog erstellt. Die Geschäftsstelle informiert
interessierte Unternehmen.
11. Haftungsausschluss
11.1 Mit der Teilnahme an einem oder mehreren Rennen oder an Rahmenveranstaltungen des EHC wird der Haftungsausschluss des EHC-Komitees und beteiligter Dritter für persönlichen oder materiellen Schaden, erlitten oder verursacht, anerkannt.